Transportbranche

Personal

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Veröffentlicht am: 06.10.2025 – vor 4 Monaten
Beschreibung

Berufskraftfahrer sind oft tagelang unterwegs und haben aufgrund der verschiedenen Verkehrssituationen keinen geregelten Feierabend. Dennoch müssen sie die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, um Unfälle zu vermeiden. So wie andere Arbeitnehmer benötigen auch Kraftfahrer einen Arbeitsvertrag, der Regelungen über Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub enthält. Das Problem besteht häufig darin, dass Lkw-Fahrer deutlich mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten. Eine wichtige gesetzliche Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz.

 

Wichtige Inhalte beim Arbeitsvertrag für Kraftfahrer

Der Arbeitsvertrag für Kraftfahrer sollte möglichst detailliert ausgestaltet sein, um ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu bieten. Die wichtigsten Angaben im Arbeitsvertrag sind:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Höhe des Lohns
  • Prämien und Zuschläge
  • Urlaubsregelung
  • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Arbeitsverhinderung
  • wenn gewährt, betriebliche Altersversorgung

Besonderheiten bei einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer sind allgemeine Hinweise zum Verhalten bei einem Verkehrsunfall sowie Regelungen über Schadenersatz. Da Kraftfahrer häufig Überstunden leisten, sollten Angaben zur Abgeltung von Überstunden enthalten sein.

Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörigen Strafen laut Bußgeldkatalog sind nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber hat Gestaltungsfreiheit, doch kommt es darauf an, dass der Arbeitsvertrag rechtssicher ist.

Der Arbeitsvertrag kann mit einer Kraftfahrer-Vereinbarung kombiniert werden, in der Pflichten aus dem Arbeitszeitrecht für Kraftfahrer und aus dem Straßenverkehrsrecht festgeschrieben werden. In diese Vereinbarung gehören auch Pflichten zum Schutz der Sicherheit des Arbeitnehmers und des Ladegutes sowie bei Zwischenfällen während der Ausführung des Auftrags. In der Vereinbarung kann auch festgelegt werden, welchen Führerschein der Kraftfahrer benötigt.

Welche Arbeitszeit sollte im Arbeitsvertrag für Lkw-Fahrer festgehalten sein?

Zu den wichtigsten Regelungen im Arbeitsvertrag für Lkw-Fahrer gehört die Arbeitszeit. Anders als andere Arbeitnehmer haben Kraftfahrer häufig keinen geregelten Feierabend. Abhängig vom Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, müssen sie mitunter tagelang unterwegs sein, auch an Wochenenden und Feiertagen. Auch beim Arbeitsvertrag für Lkw-Fahrer muss das Arbeitszeitgesetz berücksichtigt werden.

Laut Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Eine Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag ist möglich, wenn innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden beträgt. Bei Kraftfahrern sehen die Arbeitszeiten jedoch oft ganz anders aus. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ist rechtlich zulässig. Eine Überschreitung auf maximal 60 Stunden pro Woche kann erfolgen, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden innerhalb von 16 Kalenderwochen oder vier Monaten nicht überschritten wird.

Wichtig: Auf keinen Fall sollte ein Lkw-Fahrer einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der eine Klausel enthält, dass Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen mit der Zahlung des Gehalts pauschal abgegolten sind. Ein solcher Vertrag enthält keine Regelung dazu, wie viel Überstunden ein Kraftfahrer leisten muss, bis er sie bezahlt bekommt oder durch Freizeit abgelten darf.

Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag für Lkw-Fahrer keine Regelungen zu Mehrarbeit und Überstunden getroffen wurden?

Ein Arbeitsvertrag für Kraftfahrer ist nicht direkt rechtsunwirksam, wenn keine Regelung bezüglich der Arbeitszeit und der Überstunden getroffen wurde. Lkw-Fahrer können jedoch den Lohn für die geleistete Mehrarbeit einfordern und auch einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, der ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzt. Um den Lohn für die Mehrarbeit einzufordern, ist die Ausschlussfrist entscheidend.

Sollte der Arbeitgeber argumentieren, dass der Kraftfahrer den Arbeitsvertrag unterzeichnet und sich auf die Vereinbarung eingelassen hat, ist das nicht akzeptabel. Der Arbeitnehmer kann trotzdem den Lohn für die Mehrarbeit einfordern.

Arbeitgeber wollen sich mitunter mit der Ausschlussfrist absichern, um Lkw-Fahrern nicht nachträglich die geleistete Mehrarbeit entlohnen zu müssen. Eine solche Ausschlussfrist ist bei einer Formulierung enthalten, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zwei Monate nach Fälligkeit erlöschen, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Hat ein Lkw-Fahrer einen solchen Vertrag unterschrieben, bedeutet das, dass er keine Entlohnung der Mehrarbeit geltend machen kann, wenn er die Frist von zwei Monaten versäumt hat.

Laut Bundesarbeitsgericht ist eine solche Klausel nicht rechtens, denn die Frist von zwei Monaten ist viel zu kurz. Lkw-Fahrer sollten ihren Arbeitsvertrag im Zweifelsfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Welcher Urlaubsanspruch sollte im Vertrag stehen?

Wichtig ist im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer auch die Regelung der Urlaubsansprüche. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Nach Paragraf 3 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der jährliche Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Als Werktage zählen alle Kalendertage, mit Ausnahme von Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche beträgt demnach der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Tage.

Im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag können jedoch andere Regeln zum Urlaubsanspruch getroffen werden. Sie sind dann rechtswirksam, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind, also wenn der Arbeitnehmer dadurch mehr Urlaubstage erhält. Eine Verbesserung für den Arbeitnehmer ist immer zulässig.

Für Kraftfahrer gilt zumeist eine Probezeit von sechs Monaten, in der noch kein Anspruch auf den vollen Urlaub besteht. In jedem Monat erarbeitet ein Arbeitnehmer ein Zwölftel seiner Urlaubstage, die er auch beantragen darf. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber trotz Probezeit Urlaub gewähren. Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Urlaubsreise schon vor Arbeitsantritt geplant war. Der Arbeitnehmer sollte das bereits vor Arbeitsantritt mit seinem Arbeitgeber besprechen.