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24.04.2024

Zollabfertigungen und Incoterms

Was sind Incoterms 2020? #

Die Incoterms 2020 (International Commercial Terms of Trade) sind Bedingungen im internationalen Handel für den Transport, die Lieferung, die Abnahme oder ähnliches von Waren. Sie regeln, welche Kosten der Exporteur und welche der Importeur übernehmen muss, wo der Gefahrenübergang vom Exporteur auf den Importeur übergeht und wer den Beförderungsvertrag abschließen muss. Die wichtigsten Incoterms beim Außenhandel sind in Gruppen gegliedert: E-Gruppe (Abholklauseln), F-Gruppe (Absendeklauseln), C-Gruppe (Kosten/ Versicherung bis zur Ankunft) und D-Gruppe (Ankunftsklauseln). Zollanmeldung und -bezahlung sowie die Gestellung von Waren sind weitere wichtige Aspekte im internationalen Handel.

Was sind die wichtigsten Incoterms beim Außenhandel? #

Die Incoterms werden in Gruppen gegliedert.

Die E-Gruppe befasst sich mit der Abholklausel, also der Mindestverpflichtungsklausel für den Exporteur. Der Importeur trägt alle Kosten sowie das gesamte Risiko des gesamten Transports, inklusive der Zölle. Das Incoterm EXW wird wie folgt angegeben: ab Werk + benannter Ort.

Die F-Gruppe bezieht sich auf die Absendeklauseln. Der Haupttransport wird vom Importeur bezahlt. Der Verkäufer muss die Ware einem Frachtführer geben, den der Käufer gewählt hat. Ein Beispiel ist FCA, also frei Frachtführer + benannter Ort.

Die C-Gruppe befasst sich mit Absendeklauseln, wobei der Haupttransport sowie der Abschluss des Beförderungsvertrags vom Verkäufer übernommen wird. Er trägt aber nicht das Risiko. Beispiel: CIF – Kosten, Versicherung und Fracht + benannter Bestimmungshafen.

Zuletzt befässt sich die D-Gruppe mit Ankunftsklauseln. Transportkosten und Risiko werden bis zum bestimmten Ort im Bestimmungsland vom Verkäufer übernommen. DDP Incoterms: geliefert verzollt + benannter Bestimmungsort. In der D-Gruppe der Incoterms geht es um Ankunftsklauseln, bei denen der Verkäufer die Transportkosten und das Risiko bis zum vereinbarten Ort im Bestimmungsland trägt. Das bedeutet, dass der Käufer erst ab diesem Zeitpunkt für die Ware verantwortlich ist. Ein bekanntes Beispiel für einen Incoterm aus dieser Gruppe ist DDP – geliefert verzollt + benannter Bestimmungsort.

Zollanmeldung und -bezahlung #

Der Zoll muss vor der Verzollung angemeldet werden. Eine Zollanmeldung ist ein Dokument, in dem die ein- oder ausgeführten Waren aufgelistet werden. Dies kann schriftlich sowie mündlich erfolgen und ist beim Zollamt abzugeben. Diese Aufgabe übernimmt meist die Person, die die Absicht bekundet, die Waren in ein Zollverfahren überzuführen. Liegt der Wert der Waren zwischen 22 bis 150 Euro, wird eine Einfuhrsteuer von 7 beziehungsweise 19 Prozent des Warenwertes eingezogen. Liegt der Wert über 150 Euro, richtet man sich nach dem Zolltarif. Der Zollschuldner muss diese Abgaben bis zu einer bestimmten Frist begleichen. Grundsätzlich ist für die Kosten des Zolls der Warenempfänger zuständig Für die Bezahlung der Zollabgaben gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Zollschuldner kann die Abgaben direkt beim Zollamt in bar oder per EC-Karte bezahlen. Alternativ kann auch eine Banküberweisung innerhalb einer festgelegten Frist getätigt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, können zusätzliche Mahngebühren oder gar rechtliche Konsequenzen drohen. Es ist daher wichtig, die Zollabgaben fristgerecht zu begleichen, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. In jedem Fall sollte man sich im Voraus über die genauen Zahlungsmodalitäten informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was ist die Gestellung? #

Eine Gestellung ist die Bereitstellung von Waren, Behältern oder Ausrüstungen. Im Zollrecht handelt es sich um die Bereitstellung von Waren und die Mitteilung über die zollamtliche Abfertigung beim zuständigen Zollamt. Derjenige, der die Ware transportiert, ist gestellungspflichtig. Bei der Gestellung ist es wichtig, dass die bereitgestellten Waren ordnungsgemäß deklariert und für die zollamtliche Abfertigung vorbereitet sind. Der gestellungspflichtige Transporteur muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen und die Angaben korrekt sind, um Verzögerungen oder Probleme bei der Abfertigung zu vermeiden. Zudem trägt der Gesteller die Verantwortung dafür, dass die Waren den zollrechtlichen Bestimmungen entsprechen und alle erforderlichen Gebühren entrichtet werden. Somit ist die Gestellung ein wichtiger Schritt im internationalen Warenverkehr, um einen reibungslosen Ablauf bei der Zollabfertigung zu gewährleisten.

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